PRESSEMITTEILUNG 51/2018

Landshut, den 20.11.18

Staatsstraße 2230; Sperrung bei Gundlfing erforderlich

Ab Donnerstag, den 22. November, muss die Staatsstraße 2230 östlich von Gundlfing aus Sicherheitsgründen vollständig für den Verkehr gesperrt werden. Eine Prüfung des angrenzenden Felshanges durch Geologen hat aufgezeigt, dass jederzeit Felsbrocken auf die Fahrbahn rollen können. Diese Gefahr wird durch die jahreszeitbedingten Frost-Tau-Wechsel noch erheblich verstärkt. Der erste Bauabschnitt für die Sicherung der St 2230 wurde mit Fertigstellung eines Steinschlagschutzzaunes im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Die Arbeiten für den nun anstehenden zweiten Bauabschnitt, bei dem einzelne Felsformationen noch zusätzlich gesichert werden, können bei Vorliegen der naturschutzfachlichen Genehmigung noch in diesem Jahr begonnen werden. Im Zuge der Arbeiten werden auch einzelne Sprengungen durchgeführt.

Um eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen, ist eine Sicherung des Hangbereichs entlang der St 2230 bei Gundlfing erforderlich. Die Gesamtmaßnahme umfasst dabei den Ersatz eines bestehenden Steinschlagschutzzaunes
und die Sicherung von einzelnen exponierten Felsformationen. Der Maßnahmenumfang wurde durch Geologen der Zentralstelle für Ingenieurbauwerke und Georisiken zusammen mit externen Geologen festgelegt.

Im ersten Bauabschnitt wurde bis Ende Februar 2018 ein bestehender Steinschlagschutzzaun entlang der Staatsstraße 2230 bei Gundlfing auf einer Länge von rund 600 m durch einen neuen 4 m hohen Steinschlagschutzzaun mit einem
besonders hohen Energieaufnahmevermögen von 3.000 Kilojoule ersetzt. Für den noch ausstehenden zweiten und letzten Bauabschnitt werden noch einzelne exponierte Felsformationen mit Einzelsicherungen rückverankert oder mittels Sprengung abgetragen. Insgesamt sind mehrere Sprengungen geplant. Die Arbeiten dauern vsl. rund sechs Wochen. Mit der Maßnahme kann ggf. noch in diesem Jahr begonnen werden. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung der naturschutzfachlichen Genehmigung durch die Naturschutzbehörden an der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt Kelheim.

Da die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt nicht vollständig vor der Frostperiode 2018 / 2019 abgeschlossen werden können, muss die St 2230 im Bereich Gundlfing aus Sicherheitsgründen bis zum Abschluss der Maßnahme für den Verkehr gesperrt werden, da aufgrund der hohen Belastung für das Gestein während der anstehenden Frost-Tau-Wechselperioden sich Großblöcke lösen können, den Hang hinunter rollen und den Verkehrsraum der St 2230 erreichen können.

Die Umleitungsstrecke führt aus Riedenburg kommend über die Schleuse Haidhof und die Riedenburger Straße zurück auf die St 2230 bei Gundlfing. Die Gegenrichtung wird analog geführt. Die Umleitung ist in beide Richtungen ausgeschildert.

Das Staatliche Bauamt Landshut bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für auftretende Behinderungen. Gleichzeitig werden alle Verkehrsteilnehmer gebeten, sich an die Absperrungen im Baustellenbereich
zu halten, um Gefährdungen zu vermeiden.

 

gez. 
Lindner
Bauoberrat

 

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