PRESSEMITTEILUNG 76/2024

Landshut, den 12.01.24

B 15neu OU Landshut Bauabschnitt I (A 92 - LAs 14): Aktuelles zum laufenden Planfeststellungsverfahren

Mit der Verkehrsfreigabe des Autobahnkreuzes Landshut an der A 92 bei Essenbach wurde Ende letzten Jahres ein bedeutender Meilenstein erreicht: Die B 15neu ist seitdem zwischen der A 92 und der A 93 bei Saalhaupt komplett fertiggestellt und durchgängig befahrbar. Für den ans Kreuz anschließenden ersten Bauabschnitt der Ostumfahrung Landshut über die Isar bis zur Kreisstraße LAs 14 läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Inzwischen eingetretene rechtliche Änderungen sind der Grund, warum das Verfahren nun in eine zusätzliche Auslegungsrunde geht. Daneben wurden auch einige Einwendungen und Anregungen aus dem Erörterungstermin bzw. den Stellungnahmen berücksichtigt. Die vom Staatlichen Bauamt Landshut ergänzten Unterlagen werden in Kürze öffentlich ausgelegt.

Für den Bauabschnitt I der Ostumfahrung Landshut von der A 92 bis zur Kreisstraße LAs14 wurde im Januar 2020 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Ende 2022 fand der Erörterungstermin mit den Einwendern und den Trägern der öffentlichen Belange statt. Das Bauamt Landshut hat nun ergänzende Unterlagen erarbeitet, die in Kürze von der Regierung von Niederbayern öffentlich ausgelegt werden. Wesentlicher Inhalt der Planergänzung ist die nach Klimaschutzgesetz geforderte Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen für den Lebenszyklus der Straße und für die verkehrsbedingten THG-Emissionen sowie die Ermittlung von Flächenwerten für den Sektor Landnutzungsänderung. Die Auswirkungen auf das globale Klima wurden nachträglich ermittelt, nachdem der Bund die verbindlichen Berechnungsgrundlagen erst Anfang 2023 eingeführt hatte.

Des Weiteren beinhalten die Unterlagen eine Ergänzung des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie, der im Wesentlichen die Betrachtung des Bewirtschaftungszeitraumes 2022-2027 für Oberflächengewässer und das Grundwasser umfasst. In den bisherigen Planfeststellungsunterlagen wurde der Bewirtschaftungszeitraum 2016 – 2021 behandelt.

Mit den ergänzenden Unterlagen kann einigen Einwendungen und Stellungnahmen aus dem Anhörungs- und Erörterungsverfahren entsprochen werden. Die Auslegung der Papierunterlagen erfolgt im Markt Essenbach, in der Gemeinde Niederaichbach und der Stadt Landshut. Eine digitale Fassung der Unterlagen wird frei zugänglich im Internet abrufbar sein. Die Regierung von Niederbayern wird zur Auslegung der ergänzenden Planfeststellungsunterlagen eigens informieren.

Für die erste Jahreshälfte 2024 ist eine Sitzung des Dialogforums zur Umfahrung Landshut geplant.

Gut zu wissen: Diese und weitere Informationen finden sich auch auf www.ou-landshut.de.


Medienkontakt:
Franziska Weigand 
Staatliches Bauamt Landshut
Telefon: 0871/9254-114
Email: franziska.weigand@stbala.bayern.de