PRESSEMITTEILUNG 74/2023

Landshut, den 30.11.23

"Gehölzpflege" im Landkreis Dingolfing-Landau - ein sperriger Begriff für eine wichtige Maßnahme

"Gehölzpflege" - ein sperriger Begriff für eine Maßnahme, mit der wichtige Ziele erreicht werden sollen: die Entwicklung verkehrssicherer und langfristig alterungsfähiger Gehölzbestände. Auch im Winter 2023/24 führt das Staatliche Bauamt Landshut an allen Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Dingolfing-Landau solche Tätigkeiten durch. Ein Schwerpunkt ist heuer das Fällen verkehrsgefährdender Bäume und das Entfernen von Totholz.

Gehölzbestände an den Straßen sind zentrale Elemente für das Landschaftsbild. Sie schützen Böschungen gegen Erosionen, schirmen Anwohner von Verkehr, Staub und Abgasen ab, dienen Verkehrsteilnehmern als Blendschutz und vielen Tieren als Rückzugs- und Nisträume. Um die Bestände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu vermeiden, werden sie in regelmäßigen Abständen von zehn bis maximal 15 Jahren gepflegt. Diese Pflege erfolgt in den Wintermonaten bis spätestens Ende Februar, um gehölzbewohnende Vogelarten oder andere Tierarten nicht zu stören.

Bei den Arbeiten werden die Sträucher an Böschungen auf ca. 20 cm eingekürzt oder ausgedünnt, um den Bestand zu verjüngen. „Auf den Stock setzen“ heißt der Fachausdruck für diese Vorgehensweise. Verständlicherweise erscheint diese Maßnahme für manche auf den ersten Blick sehr radikal. Doch Gehölzbestände, die über viele Jahre hochgewachsen sind, verschatten den darunterliegenden Boden. Durch mangelnden Lichteinfall wachsen keine jungen Gehölze nach, was zu kahlen Stellen führt. Der regelmäßige Rückschnitt hilft den Pflanzen sowie den Wurzeln, gesund zu bleiben. Schon nach ein bis zwei Vegetationsperioden hat sich wieder ein dichter, stufig aufgebauter Bestand entwickelt. Freigestellte Einzelbäume entwickeln sich besser, da sie mehr Licht erhalten und durch die fehlende Konkurrenz mehr Wasser und Nährstoffe aus dem Boden aufnehmen können. Da die Gehölze immer nur abschnittsweise zurückgeschnitten werden, können sich die Tiere in angrenzende, unbearbeitete Flächen zurückziehen.

Zudem werden über den ganzen Landkreis verteilt abgestorbene oder kranke Bäumen gefällt. Dieses Jahr war bei den Baumkontrollen das Eschentriebsterben besonders auffällig. Zusätzlich muss das Staatliche Bauamt einzelne Bäume entfernen, wenn sich herausgestellt hat, dass sie aufgrund ihrer Lage und ihres Zustandes eine besondere Gefährdung für den Verkehr darstellen. Sind solche Bäume landschaftsbildprägend, erfolgt eine Ersatzpflanzung an geeigneter Stelle.

Auch im privaten Bereich kann man dafür sorgen, dass die an eigene Gärten, Sträucher und Bäume angrenzenden Straßen und Wege verkehrssicher bleiben. Klaus Däuschinger, Leiter der Straßenmeisterei Dingolfing-Landau empfiehlt: „Lassen sie Sträucher und Bäume nicht über die straßennahen Gartenzäune hinaus in die Straßen wachsen, kürzen Sie Hecken rechtzeitig ein und prüfen Sie eigene Wälder entlang der Straßen selbst auf Standsicherheit. So bleiben die Straßen übersichtlich und vorbeifahrende Fahrzeuge unbeschädigt.“

Da in den meisten Fällen nur von der Straße aus gearbeitet werden kann, ist in den Arbeitsbereichen mit Behinderungen in beiden Richtungen zu rechnen. Der Verkehr wird deshalb bei Bedarf halbseitig eingeengt und eventuell zusätzlich per Ampel geregelt. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich tagsüber. Das Staatliche Bauamt bittet um Verständnis und um besondere Vorsicht im Arbeitsbereich.

In folgenden Abschnitten arbeitet die Straßenmeisterei Dingolfing-Landau:

  • B 20 bei Trieching
  • St 2111 BMW Dingolfing
  • St 2141 bei Mengkofen
  • St 2325 bei Wallersdorf
  • St 2327 Dingolfing - Reisbach

BU: Mit dem Fällkran werden tote und verkehrsgefährdende Bäume entfernt


Medienkontakt:
Franziska Weigand
Staatliches Bauamt Landshut
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