PRESSEMITTEILUNG 104/2020

Landshut, den 19.11.20

"Gehölzpflege" - ein sperriger Begriff für eine wichtige Maßnahme

"Gehölzpflege" - ein sperriger Begriff für eine Maßnahme, mit der wichtige Ziele erreicht werden sollen: die Entwicklung verkehrssicherer und langfristig alterungsfähiger Gehölzbestände. Auch im Winter 2020/21 führt das Staatliche Bauamt Landshut an allen Bundes- und Staatsstraßen in seinem Amtsbereich solche Arbeiten durch.

Gehölzbestände an den Straßen sind zentrale Elemente für das Landschaftsbild. Sie schützen Böschungen gegen Erosionen, schirmen Anwohner von Verkehr, Staub und Abgasen ab, dienen Verkehrsteilnehmern als Blendschutz und vielen Tieren als Rückzugs- und Nisträume. Um die Bestände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu vermeiden, werden sie in regelmäßigen Abständen von zehn bis maximal 15 Jahren gepflegt. Diese Pflege erfolgt in den Wintermonaten bis spätestens Ende Februar, um gehölzbewohnende Vogelarten oder andere Tierarten nicht zu stören.

Bei den Arbeiten werden die Sträucher an Böschungen bis auf ca. 20 cm verkürzt oder ausgedünnt, um den Bestand zu verjüngen. „Auf den Stock setzen“ heißt der Fachausdruck für diese Vorgehensweise. Verständlicherweise erscheint diese Maßnahme für manchen auf den ersten Blick sehr radikal. Doch Gehölzbestände, die über viele Jahre hochgewachsen sind, verschatten den darunterliegenden Boden. Durch mangelnden Lichteinfall wachsen keine jungen Gehölze nach, was zu kahlen Stellen führt. Der regelmäßige Rückschnitt hilft den Pflanzen sowie den Wurzeln, gesund zu bleiben. Schon nach ein bis zwei Vegetationsperioden hat sich wieder ein dichter, stufig aufgebauter Bestand entwickelt. Freigestellte Einzelbäume entwickeln sich besser, da sie mehr Licht erhalten und durch die fehlende Konkurrenz mehr Wasser und Nährstoffe aus dem Boden aufnehmen können. Da die Gehölze immer nur abschnittsweise zurückgeschnitten werden, können sich die Tiere in angrenzende, unbearbeitete Flächen zurückziehen.

Zudem werden über den ganzen Landkreis verteilt abgestorbene oder kranke Bäumen gefällt. Darüber hinaus muss das Staatliche Bauamt einzelne Bäume entfernen, wenn sich herausgestellt hat, dass sie aufgrund ihrer Lage und ihres Zustandes eine besondere Gefährdung für den Verkehr darstellen. Sind solche Bäume landschaftsbildprägend, erfolgt eine Ersatzpflanzung an geeigneter Stelle.

Da in den meisten Fällen nur von der Straße aus gearbeitet werden kann, ist in den Arbeitsbereichen mit Behinderungen in beiden Richtungen zu rechnen. Der Verkehr wird deshalb bei Bedarf halbseitig eingeengt und eventuell zusätzlich per Ampel geregelt. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich tagsüber. Das Staatliche Bauamt bittet um Verständnis und um besondere Vorsicht im Arbeitsbereich.

In Anbetracht der zuletzt vergleichsweise niederschlagsarmen Jahre sowie der Ausbreitung des Eschentriebsterbens weist das Staatliche Bauamt seine Grundstücksnachbarn zudem auf die Verkehrssicherungspflicht und die regelmäßigen Gehölzkontrollen hin. Totholz in den Baumkronen sowie beschädigte oder abgestorbene Bäume bergen ein unkalkulierbares Risiko und müssen zügig entfernt werden. Außerdem muss neben der Fahrbahn ein Bereich von 1,5m Breite und 4,5m Höhe freigehalten und die Bepflanzung zurückgeschnitten werden (sog. Lichter Raum), um die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. 

BU: Die Pflege sorgt für verkehrssichere und langfristig alterungsfähige Gehölzbestände an den Bundes- und Staatsstraßen. Fotos: Staatliches Bauamt Landshut


Medienkontakt:
Tobias Nagler
Staatliches Bauamt Landshut
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