PRESSEMITTEILUNG 88/2019

Landshut, den 04.12.19

"Gehölzpflegearbeiten" im Landkreis Landshut - ein sperriger Begriff für eine wichtige Maßnahme

"Gehölzpflegearbeiten" - ein sperriger Begriff für eine Maßnahme, mit der wichtige Ziele erreicht werden sollen: die Entwicklung verkehrssicherer und langfristig alterungsfähiger Gehölzbestände. Auch im Winter 2019/20 führt das Staatliche Bauamt Landshut an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Landshut solche Arbeiten durch. Die Schwerpunkte in den kommenden Wochen und Monaten bilden Abschnitte an der B 299 bei Geisenhausen und Pfeffenhausen.

Gehölzbestände an den Straßen sind zentrale Elemente für das Landschaftsbild. Sie schützen Böschungen gegen Erosionen, schirmen Anwohner von Verkehr, Staub und Abgasen ab und dienen vielen Tieren als Rückzugs- und Nisträume. Um die Bestände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu vermeiden, werden sie in regelmäßigen Abständen von zehn bis maximal 15 Jahren gepflegt. Diese Pflege erfolgt in den Wintermonaten bis spätestens Ende Februar, um gehölzbewohnende Vogelarten oder andere Tierarten nicht zu stören.

Bei den Arbeiten werden die Sträucher an Böschungen zurückgeschnitten, um den Bestand zu verjüngen. Zudem werden über den ganzen Landkreis verteilt rund 150 abgestorbene oder kranke Bäumen gefällt. Darüber hinaus muss das Staatliche Bauamt einzelne Bäume entfernen, wenn sich herausgestellt hat, dass sie aufgrund ihrer Lage eine besondere Gefährdung für den Verkehr darstellen. Sofern solche Bäume landschaftsbildprägend sind, erfolgt eine Ersatzpflanzung an anderer geeigneter Stelle.

Da in den meisten Fällen nur von der Straße aus gearbeitet werden kann, ist in den Arbeitsbereichen mit Behinderungen in beiden Richtungen zu rechnen. Der Verkehr wird deshalb halbseitig eingeengt und zum Teil mit einer Ampel geregelt. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich tagsüber. Das Staatliche Bauamt bittet um Verständnis und um besondere Vorsicht im Bereich der Pflegearbeiten.

In Anbetracht der zuletzt vergleichsweise niederschlagsarmen Jahre sowie der Ausbreitung des Eschentriebsterbens weist das Staatliche Bauamt seine Grundstücksnachbarn zudem auf die Verkehrssicherungspflicht und die regelmäßigen Gehölzkontrollen hin. Totholz in den Baumkronen sowie beschädigte oder abgestorbene Bäume bergen ein unkalkulierbares Risiko und müssen zügig entfernt werden. Außerdem muss neben der Fahrbahn ein Bereich von 1,5m Breite und 4,5m Höhe freigehalten und die Bepflanzung zurückgeschnitten werden (sogn. lichter Raum), um die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. 

BU1: Unter anderem an diesem Abschnitt der B 299 bei Geisenhausen wird in den kommenden Wochen gearbeitet.    Foto: Staatliches Bauamt Landshut

BU2: Bei den Arbeiten zum Einsatz kommt auch ein Fällkran.   Foto: Staatliches Bauamt Landshut

gez.
Staatliches Bauamt Landshut
Auskunft erteilt: Herr Nagler   Telefon: 0871/9254-114

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